Die Bundesregierung hat erstmals eine Anleihe mit Enteignungsklausel herausgegeben. Seit Januar müssen Bondkäufer diese Klausel hinnehmen. Im Falle
einer Staatspleite ist das Geld futsch. Davon sind auch Besitzer von Lebensversicherungen betroffen.

Am Mittwoch hat Deutschland neue Bundesobligationen mit fünfjähriger Laufzeit auf den Markt geworfen. Trotz seines Status als „sicherer Hafen“ muss die
Bundesregierung ihren Gläubigern etwas höhere Zinsen bieten: Die durchschnittliche Rendite stieg im Vergleich zu einer Auktion Ende November um 0,12 Punkte auf 0,53
Prozent. Im längeren Vergleich kann sich Deutschland aber immer noch ungewöhnlich günstig refinanzieren. Mit den Schuldtiteln nahm der Bund unmittelbar
knapp 4,1 Milliarden Euro auf.

Das besondere an der ausgegebenen Anleihe ist, dass sie die erste ausgegebene Obligation ist, die mit dem integrierten Gläubigerverzicht daher kommt. Seit Januar
2013 enthalten nämlich alle neu ausgegebenen europäischen Anleihen, deren Laufzeit die zwölf Monate überschreitet, eine sogenannte „Umschuldungsklausel“,
etwas weniger poetisch könnte man auch von einer Enteignungsklausel sprechen. Die Collective Action Clause (CAC), auf die sich die Euroländer vor gut einem Jahr
geeinigt haben, soll es überschuldeten Staaten möglich machen, die Rückzahlung an die Gläubiger zu verhindern.

Quelle: Aus dem Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)